MPAI
LeistungenAktuellesBeispieleBeratung
Über uns
MenschenKontakt
Gespräch starten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für mpai

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Produktionen, Lieferungen und Verträge der Agentur gegenüber natürlichen und juristischen Personen.

2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

3. Die AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist.

2. Vertragsgegenstand

1. Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Werbung,
  • Medienproduktion,
  • Film- und Fotoproduktion,
  • Branding,
  • Design,
  • Marketing,
  • digitale Kommunikation,
  • Social Media,
  • Kampagnenentwicklung,
  • Contentproduktion,
  • Consulting.

2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing, Produktionsplan oder Einzelvertrag.

3. Sämtliche kreativen, gestalterischen und konzeptionellen Leistungen erfolgen im Rahmen der branchenüblichen künstlerischen und gestalterischen Freiheit.

3. Vertragsschluss

1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Bestätigung sowie spätestens durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen keiner gesonderten Vertragsänderung und können nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden.

4. Vergütung

1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Sämtliche Leistungen der Agentur sind vergütungspflichtig.

3. Zusatzleistungen, Änderungswünsche, Korrekturen ausserhalb des vereinbarten Umfangs, Mehraufwände sowie nachträgliche Anpassungen werden zusätzlich verrechnet.

4. Reise-, Produktions-, Casting-, Lizenz-, Musik-, Sprecher-, Technik-, Studio-, Fremd- und Materialkosten werden gesondert verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

5. Zahlungsmodalitäten

1. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlungsabwicklung wie folgt:

  • 1/3 der Gesamtvergütung nach Auftragserteilung
  • 1/3 der Gesamtvergütung mit Beginn der Preproduktion oder Projektumsetzung
  • Restzahlung nach Abnahme oder Teilabnahme

2. Die Agentur ist berechtigt, Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu stellen.

3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

4. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:

  • laufende Leistungen auszusetzen,
  • Produktionen zu stoppen,
  • Daten und Inhalte zurückzuhalten,
  • Veröffentlichungen zu untersagen,
  • Nutzungsrechte vorübergehend oder dauerhaft zu entziehen.

5. Sämtliche Inkasso-, Betreibungs-, Anwalts- und Rechtsverfolgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.

6. Abnahme / Teilabnahme

1. Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Teilleistungen separat zur Abnahme vorzulegen.

2. Als Teilabnahmen gelten insbesondere:

  • Konzepte,
  • Storyboards,
  • Layouts,
  • Designphasen,
  • Dreharbeiten,
  • Rohschnitte,
  • Kampagnenmodule,
  • Social-Media-Inhalte,
  • Postproduktionsstände,
  • einzelne Produktionsabschnitte.

3. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe keine schriftliche und nachvollziehbare Mängelrüge, gelten die Leistungen automatisch als genehmigt und abgenommen.

4. Geringfügige gestalterische, technische oder kreative Abweichungen gelten nicht als Mangel.

7. Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Leistungen, Konzepte, Entwürfe, Daten, Produktionen sowie sämtliche Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen Eigentum der Agentur.

2. Jegliche Nutzung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.

Buy-out-Vereinbarung

1. Sämtliche durch die Agentur geschaffenen Werke, Produktionen, Konzepte, Designs und Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt.

2. Nutzungsrechte gehen ausschliesslich nach vollständiger Begleichung sämtlicher Rechnungen auf den Auftraggeber über.

3. Umfang, Dauer, Gebiet und Art der Nutzung richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.

4. Sofern ein Buy-out vereinbart wurde, umfasst dieses die vollständige oder teilweise Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten.

5. Das Buy-out kann insbesondere umfassen:

  • zeitlich unbeschränkte Nutzung,
  • räumlich unbeschränkte Nutzung,
  • weltweite Nutzung,
  • Nutzung in sämtlichen bekannten und unbekannten Medienformen,
  • Bearbeitungs- und Änderungsrechte,
  • Veröffentlichungsrechte,
  • Vervielfältigungsrechte,
  • Ausstrahlungsrechte,
  • Streamingrechte,
  • Social-Media-Rechte,
  • Werbe- und Vermarktungsrechte.

6. Nicht ausdrücklich schriftlich übertragene Rechte verbleiben vollständig bei der Agentur.

7. Rohdaten, offene Dateien, Projektdateien, Schnittdateien oder Produktionsquellen sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8. Die Agentur ist berechtigt, sämtliche Arbeiten und Produktionen zeitlich unbeschränkt zu Eigenwerbe-, Portfolio- und Referenzzwecken zu verwenden.

9. Fremdmaterial / Drittleistungen

1. Werden lizenzpflichtige Inhalte Dritter verwendet, insbesondere Musik, Stockmaterial, Sprecher, Models, Software oder Schriftarten, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Rechteinhaber.

2. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Änderungen solcher Dritt-Lizenzen.

3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher bereitgestellter Inhalte.

10. Produktionsabläufe / Termine

1. Produktions- und Liefertermine gelten nur als verbindlich, sofern diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Verzögerungen aufgrund:

  • höherer Gewalt,
  • technischer Ausfälle,
  • Krankheit,
  • behördlicher Massnahmen,
  • Wetterbedingungen,
  • Lieferengpässen,
  • Verzögerungen Dritter,
  • Ausfällen von Mitwirkenden begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

3. Verschiebt oder verhindert der Auftraggeber vereinbarte Termine, ist die Agentur berechtigt, entstandene Ausfallkosten, Reservierungskosten und Zusatzaufwände gesondert zu verrechnen.

11. Haftung

1. Die Agentur haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

2. Eine Haftung für:

  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Produktionsausfälle,
  • Datenverluste,
  • entgangenen Gewinn,
  • Reputationsschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

3. Die Haftung der Agentur ist in jedem Fall auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme beschränkt.

4. Für die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Kampagnen oder veröffentlichten Inhalten trägt ausschliesslich der Auftraggeber die Verantwortung.

12. Kündigung / Projektabbruch

1. Kündigt oder beendet der Auftraggeber ein laufendes Projekt vor Fertigstellung, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Produktionszeiten, Fremdkosten sowie bereits entstandene Aufwendungen vollständig zu vergüten.

2. Bereits reservierte Produktions-, Studio-, Technik- oder Personalkosten werden unabhängig von einer tatsächlichen Durchführung vollständig verrechnet.

3. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Agentur bleiben vorbehalten.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordener Informationen.

14. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie sämtliche produzierten Arbeiten, Kampagnen und Inhalte zeitlich unbeschränkt als Referenz zu verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.

15. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz.

16. Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

2. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Buy-out-Vereinbarung

Nutzungsrechte- und Rechteübertragungsvereinbarung für mpai

1. Gegenstand der Vereinbarung

1. Die Agentur erstellt im Auftrag des Auftraggebers kreative, mediale und/oder werbliche Leistungen, insbesondere:

  • Film- und Videoproduktionen,
  • Werbefilme,
  • Fotografien,
  • Konzepte,
  • Kampagnen,
  • Grafiken,
  • Designs,
  • digitale Inhalte,
  • Social-Media-Content,
  • Ton- und Medienproduktionen.

2. Sämtliche Leistungen der Agentur unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG).

3. Die Agentur bleibt Urheberin sämtlicher Werke, Konzepte und Produktionen.

2. Buy-out / Rechteübertragung

1. Sofern vertraglich vereinbart, räumt die Agentur dem Auftraggeber im Rahmen eines Buy-outs Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Produktionen ein.

2. Die Rechteübertragung erfolgt ausschliesslich im ausdrücklich vereinbarten Umfang.

3. Das Buy-out kann insbesondere folgende Rechte umfassen:

  • zeitlich unbeschränkte Nutzung,
  • räumlich unbeschränkte Nutzung,
  • weltweite Nutzung,
  • Nutzung in sämtlichen bekannten und zukünftigen Medienformen,
  • TV-, Kino-, Streaming-, Online- und Social-Media-Nutzung,
  • Veröffentlichungsrechte,
  • Vervielfältigungsrechte,
  • Senderechte,
  • Werbe- und Vermarktungsrechte,
  • Bearbeitungs- und Änderungsrechte.

4. Nicht ausdrücklich schriftlich übertragene Rechte verbleiben vollständig und ausschliesslich bei der Agentur.

3. Bedingung der Rechteübertragung

1. Sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und Buy-out-Rechte gehen ausschliesslich nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen, Zusatzleistungen, Fremdkosten und Nebenkosten auf den Auftraggeber über.

2. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte uneingeschränkt bei der Agentur.

3. Jegliche Nutzung, Veröffentlichung, Ausstrahlung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe vor vollständiger Bezahlung ist ausdrücklich untersagt.

4. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:

  • eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen,
  • Veröffentlichungen untersagen zu lassen,
  • laufende Produktionen auszusetzen,
  • Daten und Inhalte zurückzuhalten,
  • rechtliche Schritte einzuleiten.

4. Rohdaten / Arbeitsdateien

1. Rohdaten, offene Dateien, Schnittdaten, Projektdateien, Produktionsquellen, Layer-Dateien, Arbeitsstände oder sonstige Produktionsgrundlagen sind nicht Bestandteil des Buy-outs.

2. Eine Herausgabe erfolgt ausschliesslich auf Basis einer separaten schriftlichen Vereinbarung sowie zusätzlicher Vergütung.

3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Rohmaterial oder Projektdateien dauerhaft zu archivieren.

5. Drittmaterial / Lizenzen

1. Enthält die Produktion Inhalte Dritter, insbesondere:

  • Musik,
  • Stockmaterial,
  • Sprecher,
  • Models,
  • Schriftarten,
  • Software,
  • Fremdlizenzen, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

2. Die Agentur übernimmt keine Haftung für:

  • zeitliche Einschränkungen,
  • territoriale Einschränkungen,
  • Sperrungen,
  • Lizenzabläufe,
  • nachträgliche Änderungen von Dritt-Lizenzen.

3. Soweit Drittmaterial nur eingeschränkt lizenziert werden kann, gilt das Buy-out ausschliesslich im Rahmen der jeweiligen Dritt-Lizenz.

6. Bearbeitungen / Änderungen

1. Der Auftraggeber ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang berechtigt, Änderungen oder Bearbeitungen vorzunehmen.

2. Die Agentur kann Bearbeitungen untersagen, sofern diese geeignet sind, die wirtschaftlichen, kreativen oder urheberrechtlichen Interessen der Agentur zu beeinträchtigen.

7. Referenz- und Eigenwerberechte

1. Die Agentur ist berechtigt, sämtliche Produktionen und Arbeiten zeitlich unbeschränkt zu Eigenwerbe-, Portfolio- und Referenzzwecken zu verwenden.

2. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf:

  • Websites,
  • Social-Media-Kanälen,
  • Showreels,
  • Präsentationen,
  • Wettbewerben,
  • Presseveröffentlichungen,
  • Verkaufsunterlagen.

8. Haftung

1. Die Agentur haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

2. Eine Haftung für:

  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Produktionsausfälle,
  • Datenverluste,
  • entgangenen Gewinn,
  • Reputationsschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

3. Die Haftung der Agentur ist auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme beschränkt.

9. Vertragsverletzung / Unberechtigte Nutzung

1. Erfolgt eine Nutzung ausserhalb des vereinbarten Umfangs oder vor vollständiger Rechteübertragung, gilt dies als unberechtigte Nutzung.

2. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt:

  • zusätzliche Lizenzgebühren zu verlangen,
  • Schadenersatz geltend zu machen,
  • die Nutzung sofort untersagen zu lassen,
  • rechtliche Schritte einzuleiten.

10. Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

2. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

MPAI

Die mpa international ag verbindet Wirtschaft, Medien, Technologie und Zusammenarbeit, um Unternehmen im digitalen und realen Wirtschaftsraum sichtbar zu machen.

Huobmattstrasse 5, CH-6045 Meggen

mpai

Über unsMenschenBeratungBeispieleAktuellesKontakt

Wissen

Was ist mpaiFAQ

Rechtliches

ImpressumDatenschutzerklärungAGB

Stefan Kröhnert

Strategie, Markt & Vertrieb

sk@mpai.ch·+49 170 2975009

Christian Könitzer

Geschäftsführung & operative Umsetzung

ck@mpai.ch

© 2026 mpa international ag. Alle Rechte vorbehalten.

Huobmattstrasse 5, CH-6045 Meggen · contact@mpa.international